Der Verein - Satzung des TSV
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Die aktuelle Satzung des TSV Vorhalle § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr § 2 Zweck und Verwirklichung 1. Förderung des Breiten- und Wettkampfsportes. 2. Pflege der sportlichen Betätigung zur Verbesserung und Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit und Gesundheit. 3. Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Geselligkeit. 4. Erstellung und/oder Unterhaltung geeigneter Anlagen für die unter 1-3 genannten Zwecke, soweit diese nicht von Dritten zur Verfügung gestellt werden. 5. Instandhaltung und Instandsetzung der sich im Besitz des Vereins befindlichen Geräte, Immobilien und sonstiger Gegenstände. 6. Beteiligung an Spielgemeinschaften und Kooperationen 7. Pflege der Internationalen Verständigung. 8. Durchführung von Sport- und sportlichen Veranstaltungen, Kursen, Versammlungen, Vorträgen etc. 9. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. § 3 Gemeinnützigkeit 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden. 3. Die Mitglieder des Vereins erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf 4. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen. § 6 Organe § 7 Vorstand 2. Der erweiterte, stimmberechtigte Vorstand besteht aus: Die Vertreter der Vereinsjugend werden gemäß der Jugendordnung gewählt. 3. Der erweiterte, nicht stimmberechtigte Vorstand besteht aus: 4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Die Mitglieder des Vorstandes bleiben bis zur satzungs gemäßen Neuwahl im Amt, gleichgültig, ob die Wahl mehr oder weniger als 2 Jahre nach Beginn der Amtszeit stattfindet, jedoch höchstens 1 Jahr länger als die satzungsmäßige Amtszeit.
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